Häufige Fragen zum Rechtsschutzversicherungen
Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor Kosten, die Ihnen aus der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen entstehen können. Das gilt sowohl für gerichtliche als auch für außergerichtliche Rechtsfälle.
Wieso braucht man eine Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen – indem sie Ihnen die Kosten dafür abnimmt. Dabei ist es egal, ob es sich um die Durchsetzung Ihre eigenen rechtlichen Interessen gegen andere handelt oder ob Sie und Ihre Familie in einen Rechtsstreit hineingezogen werden.
Privat-Rechtsschutz: Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung ist ein Eigenanteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Darüber hinausgehende Kosten bezahlt die Versicherung bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen..
Bei unserem Privat-Rechtsschutz wird Ihre Selbstbeteiligung nicht fällig, falls Kosten von weniger als 250 Euro netto entstehen und wenn Sie eine Beratung in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht in Anspruch nehmen.
In der Privat-Rechtsschutzversicherung können Sie zwischen einer Selbstbeteiligung von 150 und 300 Euro pro Schadenfall wählen. Schon der Eigenanteil von 150 Euro ermöglicht uns, Ihren Versicherungsbeitrag niedrig zu halten.
Privat-Rechtsschutz: Wo bin ich versichert?
Sie genießen Rechtsschutz in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den kanarischen Inseln und auf Madeira.
Bei Aufenthalten bis zu drei Monaten in allen anderen Gebieten weltweit außerhalb Europas tragen wir die Kosten für Rechtsschutzfälle bis zu 30.000 Euro. Weltweiter Versicherungsschutz bis zu diesem Betrag besteht auch für Rechtsschutzfälle, die aus im Internet abgeschlossenen Verträgen resultieren.
Ab wann bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist - oder direkt mit Vertragsabschluss. Dazu müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung Ihren Beitrag gezahlt haben.
Bei einigen Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung gelten jedoch Wartezeiten. Mehr dazu unter "Was sind Wartezeiten?".
Was sind Wartezeiten?
Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes. Das bedeutet: Tritt ein Rechtsschutzfall innerhalb der Wartezeit nach Vertragsabschluss ein, besteht kein Versicherungsschutz.
In folgenden Rechtsschutzbereichen sind Wartezeiten zu berücksichtigen:
Sechs Monate Wartezeit
Drei Monate Wartezeit
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Keine Wartezeiten bestehen für
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht
- Opfer-Rechtsschutz
Rechtsschutzversicherung "Paar oder Familie": Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und Ihr Ehepartner. Soll ein Lebenspartner mitversichert werden, so muss dieser im Versicherungsantrag eingetragen sein und darf nicht anderweitig verheiratet sein oder in einer anderen eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen dürfen keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben.
Mitversichert sind auch Ihre minderjährigen Kinder. Sind Ihre Kinder volljährig, besteht Versicherungsschutz, so lange sie nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und so lange sie noch keine entgeltliche berufliche Tätigkeit ausüben.
Rechtsschutzversicherung "Single" für Alleinstehende: Wer ist versichert?
Mit Ihrer Rechtsschutzversicherung „Single“ für Alleinstehende sind Sie als Versicherungsnehmer sowie Ihre minderjährigen Kinder versichert.
Sind Ihre Kinder volljährig, besteht Versicherungsschutz, so lange sie nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und so lange sie noch keine entgeltliche berufliche Tätigkeit ausüben.
Erhalte ich Rechtsschutz auch als Eigentümer oder Mieter von Immobilien?
Hierzu benötigen Sie den Zusatzbaustein für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken. In der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sind rechtliche Interessen aus:
- Miet- und Pachtverhältnissen,
- Sonstigen Nutzungsverhältnissen und
- Dingliche Rechte, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben
abgesichert. Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Vermietung von Immobilien.
Probleme mit Direct Line: Wie und wo bekomme ich Hilfe?
Wir geben uns immer alle Mühe, Sie mit unseren Angeboten und unserem Service zu überzeugen. Sollten Sie doch einmal unzufrieden sein, rufen Sie uns bitte an. Wir werden alles versuchen, Ihr Problem in Ihrem Sinne zu lösen.
Bitte wenden Sie sich an unser Qualitätsmanagement:
Tel. 03328 - 449 696
E-Mail: qualitaet@directline.de
Ganz selten kommt es vor, dass sich ein Problem nicht mehr ohne Hilfe von außen lösen lässt. In diesem Fall können Sie den Ombudsmann e.V. als Schlichtungsstelle anrufen (versicherungsombudsmann.de). Das Ombudsmannverfahren ist für Sie kostenfrei.
Rechtsstreit mit Direct Line: Übernimmt mein Direct Line Rechtsschutz die Kosten?
Natürlich hoffen wir, dass Sie nie einen Anlass haben werden, uns zu verklagen. Falls doch, geht das problemlos: Ihre Direct Line Rechtsschutzversicherung zahlt auch bei einer juristischen Auseinandersetzung mit Direct Line – und zwar ohne jegliche Abstriche.
Privat-Rechtsschutz: Was ist die JurLine?
Sie benötigen schnell eine Rechtsberatung? Rufen Sie einfach unsere JurLine an. JurLine hilft Ihnen und den mitversicherten Personen sofort weiter – bei wirklich allen Angelegenheiten aus dem privaten Lebensbereich. Egal, ob es sich um versicherte oder nicht versicherte Rechtsangelegenheiten handelt!
JurLine berät Sie zum Beispiel bei Anfragen zu Verkehr, Freizeit, Arbeit und Wohnen – bei Fragen zu Vertragsklauseln, oder falls es um Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geht.
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