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Zweitwagen-Versicherung: Der Zweite wie der Erste - Wie geht denn das?
gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB). Dem Zweitfahrzeug-Tarif liegt eine andere Berechnungsgrundlage als
dem Erstfahrzeug-Tarif zugrunde. Bei gleicher Schadenfreiheitsklasse und Tarifierungsmerkmalen (z.B. Fahrzeugart,
Erstzulassung, Stellplatz) für Ihr Zweitfahrzeug errechnet sich ein höherer Versicherungsbeitrag.
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Wir möchten auf die Geltung unserer Versicherungsbedingungen (AKB) hinweisen. Dem Zweitfahrzeug-Tarif liegt eine andere Berechnungsgrundlage als dem Erstfahrzeug-Tarif zugrunde. Bei gleicher Schadenfreiheitsklasse und Tarifierungsmerkmalen (z.B. Fahrzeugart, Erstzulassung, Stellplatz) für Ihr Zweitfahrzeug errechnet sich ein höherer Versicherungsbeitrag.
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Wir möchten auf die Geltung unserer Versicherungsbedingungen (AKB) hinweisen. Dem Zweitfahrzeug-Tarif liegt eine andere Berechnungsgrundlage als dem Erstfahrzeug-Tarif zugrunde. Bei gleicher Schadenfreiheitsklasse und Tarifierungsmerkmalen (z.B. Fahrzeugart, Erstzulassung, Stellplatz) für Ihr Zweitfahrzeug errechnet sich ein höherer Versicherungsbeitrag.
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