Wer sein Auto verleiht, sollte Vorkehrungen treffen!Wer sein Auto verleiht, sollte Vorkehrungen treffen!

Aus einem kleinen Freundschaftsdienst kann schnell ein größeres finanzielles Problem werden. Wer sein Auto an einen guten Freund verborgt, darf sich zwar darauf verlassen, dass die Versicherung beim Unfall zahlt, aber die Selbstbeteiligung und die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse bleiben dem Fahrzeughalter nicht erspart. Besitzt der Fahrzeughalter keine Kasko Versicherung, bleibt er zusätzlich auf den Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeugs sitzen. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, sich abzusichern.

Auch wenn es unter Freunden seltsam erscheint, schriftliche Erklärungen zu unterschreiben, sollte man hier eine Ausnahme machen. Bevor man den Autoschlüssel übergibt, sollte schnell und formlos ein Schreiben aufgesetzt werden, in dem die Schadenregulierung vereinbart wird. Für die Versicherung ist dies nicht relevant, wohl aber für den Fahrzeughalter, der so die Reparaturkosten fürs Auto später einfordern kann. Zusätzlich sollten sich die Beteiligten darauf einigen, dass derjenige, der sich das Auto ausleiht, die Differenz zur bisherigen Prämie übernimmt, die durch die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse in der Versicherung entsteht. Auch die private Rückerstattung einer Selbstbeteiligung sollte vor dem Verleih geregelt werden. Gibt es keine schriftliche Vereinbarung, ist es ausgesprochen schwierig, die Erstattung der finanziellen Schäden im Nachhinein durchzusetzen.

Ohnehin ist es ratsam, sein Auto nur in absoluten Notfällen zu verborgen. Selbst bei Familienmitgliedern, die bei der Versicherung nicht als mögliche Fahrer gemeldet sind, ist Vorsicht geboten. Oft gewährt die Versicherung einen Rabatt, wenn nur bestimmte Personen mit dem Auto fahren. Geschieht ein Unfall durch einen anderen Fahrer, können die Rabatte zurückgefordert werden. Besonders kritisch wird es, wenn derjenige, der sich das Auto leiht, gar keinen Führerschein besitzt oder wenn er alkoholisiert einen Unfall verursacht. In solchen Fällen hat die Versicherung Anspruch auf Regressforderungen.

Eine schriftliche Vereinbarung hat nichts mit Misstrauen zu tun. Im Ernstfall kann sie sogar die Freundschaft retten, weil der Streit ums liebe Geld verhindert wird.

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