Wohnungswechsel oder Verkauf - Auto ummelden!Wohnungswechsel oder Verkauf - Auto ummelden!

Wenn ein Umzug ansteht, gehört das Auto unbedingt mit auf die To-Do-Liste. Mit dem Ummelden sollte man sich nicht allzu viel Zeit lassen. Befindet sich der neue Wohnsitz in der gleichen Stadt, genügt es, wenn man bei der Zulassungsstelle die neue Adresse im Fahrzeugschein eintragen lässt und der Versicherung die aktuelle Anschrift telefonisch oder schriftlich mitteilt. Geht es in eine andere Stadt, braucht man eine neue Versicherungsbestätigungsnummer, sonst kann man das Auto nicht ummelden. Die Versicherung sollte schnell informiert werden, damit der Vertrag gegebenenfalls angepasst und die neue Versicherungsbestätigungsnummer ausgehändigt werden kann. Der Tarif ändert sich dann, wenn der neue Wohnort in eine andere Regionalklasse eingestuft wurde als der bisherige. In vielen Fällen warten sogar preisliche Vorteile auf diejenigen, die ihr Auto ummelden. Ein Wohnungswechsel von der Stadt aufs Land bedeutet fast immer, dass es billiger wird.

Damit Sie das Auto ordnungsgemäß ummelden können, müssen sie bei der Kfz-Zulassungsstelle folgende Unterlagen vorlegen:

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemalig Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemalig Fahrzeugschein), Versicherungsbestätigung, Personalausweis, HU-Bericht, AU-Bericht, Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts, evtl. Vollmacht des Fahrzeughalters

Auch die alten Nummernschilder gehören mit ins Gepäck. Sie werden vor Ort entwertet und entsorgt. Die Gebühren für das Ummelden des Autos sind nicht einheitlich. Diesbezüglich kann man sich im Vorfeld telefonisch erkundigen.

Was beim Wohnungswechsel einleuchtet, wird beim Verkauf eines Fahrzeugs gerne vergessen. Doch auch wenn ein Auto den Besitzer wechselt, ist das Ummelden ein wichtiges Thema. Insbesondere der Verkäufer sollte sich hier absichern, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt. Schiebt der neue Besitzer das Ummelden nämlich hinaus, ist das Auto noch auf den alten Halter versichert. Bei einem Unfall in dieser Übergangszeit kann es passieren, dass beide für Schäden haften.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man das Fahrzeug vor der Übergabe abmelden. Kommt das nicht in Frage, muss sich der Verkäufer zumindest darum kümmern, die Zulassungsstelle und die Versicherung über den Verkauf zu informieren.

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