Häufige Fragen zum VersicherungsschutzHäufige Fragen zum Versicherungsschutz

Versicherungswechsel zum 1. Januar: Welche Schadenfreiheitsklasse gebe ich im Angebotsrechner ein?
Bitte geben Sie bei Ihrer Berechnung einfach die aktuelle Schadenfreiheitsklasse an.
Kfz-Haftpflicht-Versicherung: Was ist das und wofür brauche ich sie?
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für den Halter eines Fahrzeuges gesetzlich vorgeschrieben. Sie zahlt für den Schaden, der anderen durch die Benutzung Ihres Fahrzeuges zugefügt wird und wehrt unberechtigte Schadenansprüche ab. Direct Line bietet neben der gesetzlichen Deckung eine Absicherung in Höhe von 100 Millionen Euro pauschal pro Schadenfall, pro geschädigte Person max. 8 Millionen Euro. Der Umfang der Deckung ist in Ihrem Versicherungsschein beschrieben. Versichert sind der Versicherungsnehmer, Halter und Eigentümer sowie alle Fahrer, denen der Versicherungsnehmer die Fahrt gestattet hat.
Basis-Tarif: Was habe ich davon?
Der Basis-Tarif ist die "abgespeckte" Variante unserer Kfz-Versicherung. Sie sind auch mit dem Basis-Tarif gut abgesichert, verzichten jedoch auf einige Leistungen der verschiedenen Deckungen. So sind zum Beispiel Zubehörteile in geringerem Umfang mitversichert. Dadurch vermindert sich Ihr Beitrag deutlich.
Direct Line-Schutzbrief : Was habe ich davon?
Ein Schutzbrief ist in jedem Fall sinnvoll. Besonders ist er bei älteren Fahrzeugen zu empfehlen.

Mit diesem Schutzbrief genießen Sie in Europa bei einer Panne oder einem Unfall ein Höchstmaß an Sicherheit und Schutz für alle Insassen. Wir organisieren nahezu jede Hilfe, die Sie brauchen. Außerdem sorgen wir dafür, dass Sie mobil bleiben. Sie erreichen uns jederzeit kostenlos unter: 0800 - 290 9001; vom Ausland: +49 - 3328 - 397 86 87.

Unser Schutzbrief umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Pannenhilfe
  • Kosten für Kleinteile bei Reparaturen werden übernommen
  • Bergungs- und Abschleppkosten in unbegrenzter Höhe, sofern wir die Hilfe organisieren
  • Zusätzliche Hotelübernachtungen
  • Bahn-Tickets bei vorzeitigem Reiseabbruch
  • Mietwagen bei Reiseunterbrechungen, beispielsweise durch Reparatur
  • Medikamentenversorgung im Ausland
  • Unfall im Ausland: Hilfe bei der Verzollung, Übernahme der Verfahrensgebühren außer Zollbetrag und sonstiger Steuern
Weitere Leistungen und Details finden Sie in unseren Schutzbriefbestimmungen.

Möglicherweise verfügen Sie bereits über eine Absicherung, die mit unserem Schutzbrief vergleichbar ist – zum Beispiel durch eine ADAC-Mitgliedschaft oder eine Mobilitätsgarantie Ihres Fahrzeug-Herstellers. Dann brauchen Sie unseren Schutzbrief nicht.
Kind & Kegel: Greift da nicht schon die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Insassen-Unfallversicherungen stehen oft in der Kritik. Der Grund: Sie bieten Leistungen an, die sich mit denen der Kfz-Haftpflichtversicherung decken.

Genau das Gegenteil leistet unser Familienschutz „Kind & Kegel“: Er schließt die Lücken der Kfz-Haftpflichtversicherung. So sind Sie und Ihre Familie auch beim Ein- und Aussteigen sowie be- und Entladen des Autos geschützt. Besonders vorteilhaft: Der Familienschutz „Kind & Kegel” zahlt immer, egal wer Schuld hat. Die Zusatzleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt kommen besonders Kindern zugute. Und selbst Ihre Haustiere sind abgesichert. Wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden, erhöhen sich die Leistungen um 50%.
Vollkasko-Versicherung: Was sind die Vorteile?
Eine Vollkasko-Versicherung deckt die Leistungen einer Teilkasko-Versicherung mit ab. Darüber hinaus deckt sie auch selbstverschuldete Unfallschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab. Das heißt, es werden die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug übernommen, auch wenn sie durch selbstverschuldete Unfälle (gemäß den Versicherungsbedingungen AKB) entstehen. Darum sollten Sie einen Neuwagen und neuwertige Wagen unbedingt mit einer Vollkasko versichern.

Im Schadenfall genügt meist ein einziger Anruf – den Rest erledigen wir, inklusive Abholen und Zurückbringen Ihres Fahrzeugs. Selbst bei schweren Schäden erhalten Sie Ihr Auto innerhalb von 14 Tagen zurück – darauf können Sie sich verlassen. Während der Reparatur steht Ihnen ein kostenloses Ersatzfahrzeug (Klasse A) zur Verfügung.
Vollkasko-Versicherung: Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ja, die gibt es. Eine Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selber zahlen müssen. Bei Direct Line haben Sie die Wahl zwischen den Vollkasko-Selbstbeteiligungen von 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro, 1.000 Euro, 2.500 Euro. Mögliche Kombinationen mit der Teilkasko-Selbstbeteiligung sind (Vollkasko/Teilkasko) 150/150 Euro, 300/150 Euro, 300/300 Euro, 500/150 Euro, 500/300 Euro, 500/500 Euro, 1.000/150 Euro, 1.000/300 Euro, 1.000/500 Euro, 1.000/1.000 Euro, 2.500/2.500 Euro.
Vollkasko SPAR: Was sind die Vorteile?
Der wichtigste Vorteil der Vollkasko SPAR ist der umfassende Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug im Falle eines Totalschadens durch Kollision oder Vandalismus.

Die Vollkasko SPAR bietet Ihnen damit mehr Schutz als eine Teilkasko, jedoch weniger als eine Vollkasko. Vollkasko SPAR empfiehlt sich für Fahrzeuge, die zwischen 5 und 10 Jahre alt sind: Also für Fahrzeuge, die durch eine Teilkasko nicht ausreichend abgesichert sind – für die eine Vollkasko jedoch zu aufwändig ist.

Zum Leistungsumfang der Vollkasko SPAR zählt zudem eine Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen.
Kasko Clever: Was ist das?
Kasko Clever ist ein Zusatztarif, mit dem Sie die Prämie für Ihre Teilkasko oder Vollkasko um 10% senken können. Sie erhalten den Rabatt, wenn Sie Ihr Fahrzeug im Teilkasko- bzw. Vollkasko-Schadenfall in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren lassen. Diese Partnerwerkstätten sind ISO 9001-zertifiziert und bieten damit höchste Qualitätsstandards.

Bitte beachten Sie: Falls Sie unsere Partnerwerkstätten im Schadenfall nicht nutzen, entfällt der Rabatt rückwirkend. Wir berechnen Ihnen dann ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres den vollen Beitrag für die Teilkasko- bzw. Vollkasko-Versicherung.

Wichtiger Hinweis: Dies gilt nur für Teilkasko- und Vollkasko-Schäden, also zum Beispiel nicht für eine Fahrzeug-Inspektion. Die Leistungen der Kasko Clever beziehen sich ausschließlich auf Schäden, die in Deutschland instand gesetzt werden.
Kasko Clever: Was sind die Vorteile?
Sie nutzen bei Teilkasko- bzw. Vollkasko-Schäden unsere zertifizierten Partnerwerkstätten und erhalten dafür zusätzliche Sonderleistungen unserer Werkstätten:

  • Ihr Fahrzeug wird kostenlos abgeholt und nach der Reparatur zu Ihnen zurückgebracht.
  • Für die Dauer der Reparatur erhalten Sie ein kostenloses Ersatzfahrzeug (Klasse A).
  • Ihr Fahrzeug wird innen und außen gereinigt.
  • Auf die Reparatur, selbstverständlich mit Original-Ersatzteilen, erhalten Sie eine Garantie von bis zu sechs Jahren.
  • Sie sparen Geld, denn Sie erhalten bei "Vollkasko-Clever" einen Rabatt von 10% in der Vollkaskoversicherung.
Teilkasko-Versicherung: Was sind die Vorteile?
Eine Teilkasko-Versicherung bietet eine Fülle an Leistungen für Ihr eigenes Fahrzeug. Sie deckt folgende Schäden an Ihrem Fahrzeug ab:

  • Brand und Explosion
  • Kollisionsschäden mit Tieren aller Art
  • Entwendung, insbesondere Diebstahl und Raub
  • Eingebaute Zubehörteile bis 5.000 Euro mitversichert
  • Unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Glasbruch
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Durch Marderbiss verursachte Schäden an Verkabelung und Schläuchen
  • Folgeschäden durch Marderbiss an der Verkabelung, den Schläuchen, Gummimanschetten und Dämmmatten bis 1.000 Euro
  • Ersatz zum Neuwert des Fahrzeuges bei Totalschaden bis 18 Monate nach der Erstzulassung
Bitte beachten Sie, dass im Basistarif folgende Einschränkungen zu berücksichtigen sind:

  • Ersatz zum Neuwert nur bis 12 Monate nach der Erstzulassung
  • Eingebautes Zubehör ist nur bis zu 1.000 Euro mitversichert
  • Nur reine Haarwildschäden gemäß Bundesjagdgesetz
  • Bei Marderbiss sind nur Schäden an der Verkabelung und Schläuchen, aber keine Folgeschäden mitversichert
Teilkasko-Versicherung: Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ja, die gibt es. Eine Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selber zahlen müssen. Bei Direct Line haben Sie die Wahl zwischen den Teilkasko-Selbstbeteiligungen von 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro, 1.000 Euro, 2.500 Euro.

Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird allerdings nicht angerechnet, wenn ein Glasschaden durch Reparatur der Scheibe anstelle eines Austausches behoben wird. Das bedeutet: Wenn Sie die Scheibe reparieren lassen anstatt sie auszutauschen, dann brauchen Sie keine Selbstbeteiligung zu zahlen.

In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklasse.
Vertrags-Optimierungen: Wie hole ich das Beste für mich heraus?
Wenn wir unsere Angebote verbessern, können Sie durch einen Tarifwechsel davon profitieren.

Prüfen Sie die benötigten Deckungen (Teilkasko, Vollkaso), variieren Sie Ihre Selbstbeteiligung, stellen Sie Ihre Zahlungsweise um oder achten Sie bereits beim Fahrzeugkkauf auf die Typklasse.

Wir helfen Ihnen, die für Sie optimale und günstigste Versicherung zu finden. rufen Sie uns an unter 0800 - 290 9003 (kostenfrei). Sie erreichen uns fast immer sofort, ohne Warteschleife.
Mitfahrer: Sind meine Mitfahrer auch unfallversichert?
Die Haftpflichtversicherung schützt Ihre Mitfahrer nicht komplett. Erst eine Insassenunfall-Versicherung von Direct Line (unser Familienschutz „Kind & Kegel“) sichert Sie und alle Mitfahrer rundum ab. Zum Beispiel für Personenschäden bei Unfallflucht, bei nicht versicherten Verkehrsteilnehmern im (europäischen) Ausland oder bei eigenem Verschulden. Sie zahlt auch für Verletzungen beim Ein- und Aussteigen oder beim Beladen.

Die wichtigste Leistung unseres Familienschutz „Kind &Kegel“ ist Versicherungsschutz bei Invalidität und Todesfall. So könnten die erhaltenen monetären Leistungen im Falle gesundheitlicher Dauerschäden des Versicherten zum Beispiel

  • für behindertengerechte Umbaumaßnahmen im Haus oder in der Wohnung
  • zur Bezahlung von Pflegepersonal oder Haushaltshilfen
  • zur Finanzierung einer notwendigen Umschulung
verwendet werden.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.
Welche Kraftfahrzeuge versichert Direct Line?
Direct Line versichert ausschließlich Pkw und Motorräder. Das bedeutet auch, dass Sie Ihren Oldtimer (Pkw), Kraftroller, Ihr Quad oder Trike bei uns versichern können.

Direct Line versichert keine Taxis, Lieferwagen, Lkw, Anhänger oder Wohnmobile. Bitte lassen Sie deshalb Ihr Fahrzeug als Pkw zu. Ihr Pkw darf aber nicht als Taxi, Fahrschulfahrzeug , Miet-Leihwagen oder für Kurier-, Zustell- bzw. Lieferdienste verwendet werden.
Wer darf Halter des Pkw sein? Versichert Direct Line auch Firmenfahrzeuge?
Der Halter eines Pkw muss eine Privatperson sein. Wir können Ihnen darüber hinaus Versicherungsschutz anbieten, wenn

  • Ihr Pkw auf ein Unternehmen zugelassen ist
  • der Pkw gleichzeitig zum persönlichen Gebrauch des Unternehmers oder eines Mitarbeiters dient
Rufen Sie in diesen Fällen bitte unter der Rufnummer 0800 - 290 9003 (kostenfrei) an. Sie erreichen uns von Mo-Fr 7:00 - 21:00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen 9:00 - 18:00 Uhr.
Was ist eine Regionalklasse?
Die Beiträge für Autoversicherungen richten sich auch nach der Region, in der Ihr Pkw zugelassen ist. Jede Region wird entsprechend der Häufigkeit und Schadenhöhe der Unfälle einer Regionalklasse zugeordnet. Diese können in der Haftpflicht-, Teil- und Vollkasko-Versicherung unterschiedlich sein und auch von Versicherer zu Versicherer variieren. Die Regionalklassen wirken sich auf die Höhe Ihres Beitrages aus.
Was sind Typklassen?
Wenn ein Fahrzeug versichert wird, soll der Beitrag möglichst gerecht ermittelt werden. Aus diesem Grund hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) so genannte "Typklassen" eingeführt, die Fahrzeuge nach Fahrzeugtyp, Fahrzeugstärke, Fahrzeugwert und Ausstattungsvarianten zusammenfasst. Den verschiedenen Typklassen lassen sich unterschiedliche Schadenverläufe zuordnen, die wiederum die Beitragsberechnung der Kfz-Versicherung beeinflussen. Dabei werden die Typklassen für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung getrennt ermittelt. Sie können also voneinander abweichen. Die Typklasseneinstufung wird jährlich von einem unabhängigen Treuhänder beim GDV überprüft und jeweils zum 1. Oktober im Typklassenverzeichnis (www.gdv.de) veröffentlicht.

Direct Line verwendet die Empfehlungen des GDV. Eine Änderung der Typklassen kann sich also auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirken. Die Aktualisierung der Typklassen wird zum Beginn eines jeden neuen Versicherungsjahres vorgenommen, bei Neuverträgen treten sie sofort in Kraft.

Einige Fahrzeuge, zum Beispiel Importfahrzeuge, werden vom GDV nicht in das Typklassenverzeichnis aufgenommen. Hier nimmt Ihre Pkw-Versicherung die Einstufung anhand von vergleichbaren Fahrzeugen selbst vor.
In welchen Ländern versichert Direct Line Pkw? Kann ich mich bei Direct Line versichern, wenn ich meinen Wohnsitz im Ausland habe, oder mein Fahrzeug im Ausland zugelassen ist?
Wir versichern nur auf einen Wohnsitz in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Genaueres finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen (AKB). Falls Ihr Fahrzeug in Großbritannien, Spanien oder Italien zugelassen ist, können Sie Ihr Fahrzeug bei Direct Line-Versicherungsgesellschaften der jeweiligen Ländern versichern:

Was ist die Grüne Versicherungskarte?
Die Grüne Versicherungskarte (eigentlich Internationale Versicherungskarte) ist im Ausland der Nachweis dafür, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug haben. Führen Sie die Grüne Versicherungskarte bei Auslandsaufenthalten immer als Original mit sich – keine Kopie. Bitte beantragen Sie die Karte rechtzeitig vor Fahrtantritt bei Ihrem Versicherer.

In einigen Ländern, z.B. in Bosnien-Herzegowina, Lettland, Malta, Albanien, Estland, Mazedonien und der Ukraine sind Sie verpflichtet, eine Grenzversicherung beim zuständigen Landes-Grenzzollamt abzuschließen, falls Sie die Karte nicht bei sich haben.
In der Russischen Föderation wird die Grüne Karte nicht akzeptiert. Hier müssen Sie in jedem Fall eine Grenzversicherung abschließen. Am besten fragen Sie vor Fahrtantritt bei uns nach, ob Ihre Grüne Karte dem aktuellen Stand entspricht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es regelmäßig zu Änderungen bzw. Anpassungen durch die Vielzahl der teilnehmenden Länder kommt.

Auch im asiatischen Teil der Türkei gilt die Grüne Versicherungskarte nicht.

Hinweis: Bitte beachten Sie auch die auf Ihrer Grünen Versicherungskarte gekennzeichneten Länder, um sich über den Versicherungsschutz im Ausland zu informieren.
Probleme mit Direct Line: Wie und wo bekomme ich Hilfe?
Wir geben uns immer alle Mühe, Sie mit unseren Angeboten und unserem Service zu überzeugen. Sollten Sie doch einmal unzufrieden sein, rufen Sie uns bitte an. Wir werden alles versuchen, Ihr Problem in Ihrem Sinne zu lösen.

Bitte wenden Sie sich an unser Qualitätsmanagement:
Tel. 03328 - 449 696
E-Mail: qualitaet@directline.de

Ganz selten kommt es vor, dass sich ein Problem nicht mehr ohne Hilfe von außen lösen lässt. In diesem Fall können Sie den Ombudsmann e.V. als Schlichtungsstelle anrufen (versicherungsombudsmann.de). Das Ombudsmannverfahren ist für Sie kostenfrei.
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